Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von HDR Hero, Poststraße 12, 88048 Friedrichshafen, E-Mail: kontakt@hdrhero.de (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
HDR HERO ist eine SaaS-Anwendung für gewerbliche Kunden (Makler, Fotografen, Projektentwickler), die Immobilienfotos in zwei automatischen Schritten verarbeitet: Zuerst werden hochgeladene Belichtungsreihen zu einem ausgewogenen HDR-Bild zusammengeführt (HDR-Merging). Anschließend folgt ein KI-gestützter Schritt zur dezenten Optimierung — vor allem Aufhellung und leichte Farbsättigung; der Bildinhalt bleibt unverändert.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.
4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.
4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
9. Informationen zur Verbraucherschlichtung
Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.
10. Ergänzende Bedingungen für den Online-Dienst HDR HERO
10.1 Vorrang. Die nachfolgenden Bedingungen konkretisieren und ergänzen die vorstehenden Regelungen für die Nutzung des Online-Dienstes „HDR Hero". Bei Widersprüchen zu den vorstehenden allgemeinen Regelungen gehen sie diesen vor (vgl. Ziff. 1.3).
10.2 Registrierung und Konto. Für die Nutzung ist ein Konto erforderlich. Der Auftraggeber macht wahrheitsgemäße Angaben, hält seine Zugangsdaten geheim und ist für Aktivitäten unter seinem Konto verantwortlich. Bei Missbrauch oder Verstößen gegen diese AGB kann der Auftragnehmer Konten vorübergehend sperren.
10.3 Leistung und Verfügbarkeit. Der Dienst verarbeitet hochgeladene Belichtungsreihen über eine automatisierte Cloud-Pipeline zu tonwertkorrigierten Ergebnisbildern (Web- und Druckvariante). Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten gestalterischen Erfolg und keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsfenster, höhere Gewalt und Störungen vorgelagerter Dienste können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken.
10.4 Preise und Abrechnung. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Dienst angezeigten Preise und Kontingente; diese bilden die individualvertragliche Vergütungsvereinbarung im Sinne von Ziff. 4.1. Angeboten werden insbesondere ein monatliches Abonnement (Grundgebühr inklusive Kontingent zzgl. nutzungsabhängiger Vergütung für darüber hinausgehende Serien) sowie eine nutzungsbasierte Abrechnung pro verarbeiteter Serie (On-Demand). Abweichend von Ziff. 4.2 und 4.3 erfolgen Abrechnung und Zahlungseinzug im Voraus bzw. periodisch über einen Zahlungsdienstleister — bei der Buchung bzw. zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei innergemeinschaftlichen Leistungen an Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
10.5 Laufzeit und Kündigung des Abonnements. Das Abonnement läuft zunächst für den gewählten Abrechnungszeitraum (in der Regel monatlich) und verlängert sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt wird; danach ist es jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB). Die On-Demand-Nutzung ist kein Dauerschuldverhältnis und endet mit der jeweiligen Einzelleistung. Ziff. 6.2 (außerordentliche Kündigung) bleibt unberührt.
10.6 Preisänderungen. Der Auftragnehmer kann Preise für die Zukunft mit angemessener Vorankündigung ändern. Bereits abgerechnete Zeiträume bleiben unberührt. Das Recht zur Kündigung zum Wirksamwerden der Änderung bleibt unberührt.
10.7 Rechte an Bildern und Ergebnissen. Alle Rechte an den hochgeladenen Bildern und den erzeugten Ergebnissen verbleiben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer nur die zur Vertragserfüllung erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte ein (Speichern, Verarbeiten, Bereitstellen der Ergebnisse). Eine Nutzung der Bilder zu anderen Zwecken, insbesondere zum Training von KI-Modellen, erfolgt nicht. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten regelt die Datenschutzerklärung.
10.8 Pflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber versichert, dass er an den hochgeladenen Bildern die erforderlichen Rechte besitzt und keine rechtswidrigen Inhalte hochlädt. Eine missbräuchliche Nutzung (z. B. automatisiertes Auslesen, Umgehung von Limits, Reverse Engineering) ist untersagt. Der Auftraggeber sorgt für eigene Sicherungskopien seiner Ausgangsbilder.
10.9 Vorrat (Übertrag ungenutzter Kontingente). Nicht verbrauchte, im Monatspreis enthaltene Verarbeitungseinheiten werden dem Vertragskonto am Ende des Abrechnungszeitraums als Vorrat gutgeschrieben. Der Vorrat ist auf die Höhe eines Monatskontingents des jeweils aktuellen Tarifs begrenzt; darüber hinausgehende Einheiten verfallen entschädigungslos. Verbraucht werden zuerst das Kontingent des laufenden Abrechnungszeitraums, danach der Vorrat. Der Vorrat besteht für die Dauer des aktiven Abonnements, ist nicht übertragbar, nicht auszahlbar und wird nicht in Geld erstattet; er erlischt mit Beendigung des Abonnements. Bei einem Tarifwechsel wird der Vorrat auf das Monatskontingent des neuen Tarifs begrenzt. Ein Anspruch auf Gutschrift besteht nur für Abrechnungszeiträume, die vollständig innerhalb der Laufzeit eines kontingentbasierten Abonnements liegen.
Zuletzt aktualisiert: 2026-06-28